Miet- und Nutzungsbedingungen 2024 für den Grillplatz des Verschönerungsvereins Veitshöchheim e.V. Günterslebener Weg (oberhalb An der Steige)
1. Das Grundstück liegt in freier Natur, unweit der Wohnbebauung. Eine Beeinträchtigung der
Natur, sowie die Störung oder Belästigung der Anwohner, etwa durch Musik, Lärm und/oder
lautes Gegröle usw. sind zu unterlassen.
Bei Nichtbeachtung sieht das OWiG hierfür Geldbußen bis 5.000,- Euro vor.
Auf die Nachtruhe der Anwohner ab 22.00 Uhr wird besonders hingewiesen. Kurzfristiges Parken am Eingang des Grillplatzes zum Be- und Entladen ist gestattet. Längerfristiges Parken bitte auf dem
Parkplatz 30m unterhalb.
2. Der Mieter hat mit dem Grundstück und dem Inventar sachgerecht und pfleglich umzugehen. Er haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen. Entstandene Schäden sind zu melden
Verunreinigungen sind auf eigene Kosten zu beseitigen. Es ist sicherzustellen, dass sich beim Verlassen keine Glut oder Asche in der Feuerstelle befindet. Die erkaltete Grillasche kann in dem
Betonring (rechts neben dem Unterstand) entsorgt werden. Für den Restmüll stehen 2 große Behälter (240 l) mit eingehängten Müllsäcken zur Verfügung. Diese sind vom Mieter zu entsorgen. Bei
Nutzung der Trockentoilette ist auf Sauberkeit zu achten. Toilettenpapier ist vorhanden.
Bitte beachten Sie eine eventuelle Allgemeinverfügung über den Erlass eines Verbotes von offenem Feuer!
Sollte der Grillplatz nicht ordnungsgemäß verlassen werden, wird das Pfand ganz oder teilweise einbehalten. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
3. Das Grundstück ist spätestens um 10 Uhr des darauffolgenden Tages in ordnungsgemä-ßem Zustand zu verlassen. Tische und Bänke haben an den festgelegten Standorten zu verbleiben. Angefallener
Müll ist zu entsorgen (nicht im Papierkorb auf dem Parkplatz)!
4. Mieter des Grillplatzes sind nicht durch den Verschönerungsverein Veitshöchheim e.V. (VVV) unfall- und haftpflichtversichert. Für Schäden, die Mieter erleiden, übernimmt der VVV keine Haftung,
auch dann nicht, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit des VVV verursacht worden ist. Mit der Buchung wird bestätigt, dass die Miet- und Nutzungsbedingungen des Grillplatzes sowie die
Gebührenordnung zur Kenntnis genommen und anerkannt werden. Die
Schlüsselübergabe, sowie die Bezahlung des Pfandes in bar, erfolgt bei der Tourist-Information Veitshöchheim.